Airbagsicherung

Die Erfindung des Airbags (engl. „Lufttasche“) kann für Fahrzeuginsassene im Fall eines Unfalls eine lebensrettende Einrichtung sein. Doch nicht immer lösen diese auch bei einem Unfall aus. Bei Rettungsmaßnahmen müssen jedoch sowohl der Verletzte als auch die Rettungskräfte vor einem unkontrollierten Auslösen des Airbags geschützt werden. Dieses kann nämlich zu Verbrennungen, Knalltraumen und körperlichen Schäden führen. Um diese Verletzungen zu verhindern, gibt es die „Airbagsicherung“.

Es besteht aus sechs geprüften Gurtbändern und einer zentralen Platte, die die Energie des Airbags abfängt und zur Seite ablenkt. Dieses System gibt es in drei verschiedenen Größen. Für PKWs, Kleintransporter und für LKWs. Außerdem gibt es noch ein extra Sicherungssystem für den Beifahrerairbag.


          


 

Die Airbagsicherung wird von der Seite auf das Lenkrad gezogen und durch das Festziehen der Bänderung zentriert. Da das System aus Chemiefasern besteht, besteht keine Verletzungsgefahr, wenn der Airbag während dem Anlegen des Systems doch auslösen sollte. Deshalb sind Metallsysteme, z.B. in den USA verboten.

Bei einer Verformung des Lenkradkranzes wird jedoch von einer Nutzung des Sicherungssystems abgeraten.

Durch die ständige Weiterentwicklung der Fahrzeugsicherheit sind mittlerweile nicht nur Beifahrerairbags, sondern auch Seiten- und Kopfairbags serienmäßig in den Fahrzeugen verbaut. 

Da jedes Fabrikat Systeme, wie z.B. die Airbags anders anordnet, gibt es sogenannten Rettungskarten, die man sich kostenlos für jedes Modell und jedes Fabrikat auf der Internetseite des ADAC herunterladen und ausdrucken kann.
Es ist sinnvoll diese in Farbe auszudrucken und im Fahrzeug hinter der Sonnenblende zu verstauen.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/rettungskarte/
 
     

 

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Verfasser: Nicole Ortbrock