Die Atmung
Die Atmung ist einer der lebensnotwendigen Vorgänge des Menschen. Bei der Einatmung wird dem Organismus Sauerstoff zugeführt. Diesen benötigt der menschliche Körper für den Stoffwechsel zur Energiegewinnung. Ohne Sauerstoff könnte der Mensch nicht überleben. Vom Anteil des Sauerstoffs im Körper hängen Funktion und Zustand der menschlichen Organe ab.
Der Mensch kann
- ohne zu essen: etwa 3 Wochen
- ohne zu trinken: etwa 3 Tage
- ohne zu atmen: etwa 3 Minuten
überleben.
Für die Atmung ist das Atmungssystem des Menschen verantwortlich. Dieses besteht aus den Atemorganen. Diese werden nochmals in die oberen und unteren Atemwege aufgeteilt. Bei der Einatmung wird der lebensnotwendige Sauerstoff mittels Unterdruck in die Lunge gesogen. Bei der Ausatmung gelangen das beim Stoffwechsel entstandene Kohlendioxid und Wasser aus dem Körper.
Leichter Atemschutz
Unter leichtem Atemschutz versteht man das Tragen einer Atemschutzmaske in Verbindung mit einem Filter.
Einige Gifte lassen sich durch einen so genannten Atemschutzfilter aus der Umgebungsluft herausfiltern.
Dies geschieht mit einem Schwebstofffilter oder auch Partikelfilter aus einem Zellstoff, der zuerst die groben Partikel aus der Luft festhält. Die zwei oberen Phasen sind mit einer Aktivkohle gefüllt, an der sich die giftigen Brandgase binden. Somit kann der Feuerwehrmann, zwar mit einem unangenehmen erhöhten Luftwiderstand, gereinigte Atemluft zu sich nehmen.
Schwerer Atemschutz
Die Technik
Die Pressluftatmer der Freiwilligen Feuerwehr Puchheim-Bahnhof werden seit einigen Jahren von Normal- zu Überdruckgeräten ausgetauscht. Das Ausatemventil der Überdruck-Maske ist mit einer Feder belastet. Dieses Ventil erzeugt zusammen mit dem federbelasteten-Lungenautomaten einen Überdruck in der Maske von wenigen Millibar.
Der Pressluftatmer
Das Grundgerät besteht aus einer Trageplatte, Bänderung und Pneumatik. An der Trageplatte sind Schulter- und Beckengurte zur Aufnahme des Geräts befestigt. Die Druckluftflasche wird mit Hilfe eines Flaschenspannbandes fixiert.
Die Pneumatik besteht aus Druckminderer, Mitteldruckleitung zum Lungenautomat und Mitteldruckleitung zum Manometer und zum Warnsignal.
Der Druckminderer reduziert den Eingangsdruck der Flasche (300 bar) auf einen konstanten Mitteldruck (6-9 bar), der dann an den Lungenautomaten weitergegeben werden kann.
Die Druckluftflaschen der Freiwilligen Feuerwehr Puchheim-Bahnhof besitzen einen Fülldruck von 300 bar und haben eine Behältergröße von 6 Litern.
Der Lungenautomat
Der Lungenautomat ist die Schnittstelle zwischen Pressluftatmer und der Atemschutzvollmaske. Dieser reduziert den ankommenden Mitteldruck auf einen Niederdruck von wenigen Millibar. Außerdem steuert der Lungenautomat die Luft bedarfsgesteuert. Es strömt nur dann Luft in die Maske, wenn der Geräteträger das Ventil im Lungenautomaten, durch den entstehenden Unterdruck beim Einatmen, öffnet.
Die Atemschutzvollmaske
Die Atemschutzvollmaske ist die Schnittstelle zwischen dem Pressluftatmer und dem Gesicht und somit zu den Atmungsorganen des Geräteträgers. Hier strömt die Luft durch ein Einatemventil an der Sichtscheibe vorbei und durch die Steuerventile in die Innenmaske. Somit wird die Sichtscheibe vor Beschlagen geschützt sowie der sogenannte Totraum durch die Innenmaske begrenzt.
Der Bodyguard II
Der Bodyguard II bietet eine ständige Überwachung von Druckluftatemschutzgeräten, der Bewegung des Trägers und der Temperatur.
Das Gerät verfügt über folgende Funktionen:
- Druckanzeige
- Restgebrauchszeit
- Bewegungslos-Sensor
- Tastenaktiviertes manuelles Notsignal
- Temperaturanzeige
- Batterie-Restkapazität
- Hintergrundbeleuchtung
Überwachung der Einsatzdauer (Atemschutzüberwachung)
Bei jedem Atemschutzeinsatz muss grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden. Diese überprüft in regelmäßigen Abständen die Behälterdrücke der einzelnen Trupps, ist Sammelstelle für Bereitschaftstrupps und Ansprechpartner der Führung. Da die Atemschutzüberwachung eine enorm arbeitsintensive Aufgabe ist, reicht es nicht aus sie ab einem bestimmten Arbeitsumfang (ca. 3 PA-Trupps), beispielsweise einem Maschinisten zu übertragen, sondern muss als eigener Abschnitt geführt werden.
Der Gruppenführer ist verantwortlich für seine Atemschutztrupps und somit für die Atemschutzüberwachung!
Nur eingewiesenes Personal darf die Atemschutzüberwachung leiten!
Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger
Ein Atemschutzgeräteträger muss mindestens 18 Jahre alt sein, eine gültige Eignungsuntersuchung (G 26.3) vorweisen können und die Modulare Truppausbildung (MTA) abgeschlossen haben (Truppführer-Qualifikation). Jeder Atemschutzgeräteträger sollte aus eigenem Interesse dafür Sorge tragen, dass die regelmäßigen Nachuntersuchungen innerhalb der vom Arzt festgelegten Frist durchgeführt werden.
Der Atemschutzgeräteträger muss dem Einheitsführer eigenverantwortlich mitteilen, dass dieser nicht einsatzfähig ist, weil zum Beispiel:
- Körperschmuck, tiefe Narben oder Bartwuchs (auch „3-Tage-Bart“) im Bereich des Dichtrahmens die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährden
- Der Gesundheitszustand nicht einwandfrei ist (z.B. Erkältung)
- Rauschmittel eingenommen wurden (z.B. Alkohol, Drogen, beeinflussende Medikamente)
- Arbeitsunfähigkeit vorliegt
- Eine schwere Krankheit überwunden wurde
- Die erforderliche Sehhilfe (Maskenbrille oder Kontaktlinsen) nicht vorhanden ist
Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!
Verfasser: Alexander Ortbrock, Nicole Ortbrock